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Im Scheidungsfall können beide
Ehegatten auflisten, wie hoch ihr Vermögen am Tag der
Eheschließung war. Häufig kann das Vermögen der Ehegatten
am Tag der Eheschließung nicht mehr nachvollzogen werden.
In diesem Fall wird das sog. Anfangsvermögen bei Eheschließung
mit Null angesetzt. Dann wird aufgelistet, wie hoch das
sog. Schlussvermögen der Eheleute ist. Schlussvermögen
ist das Vermögen, welches die Eheleute an dem Tag besitzen,
an dem der Scheidungsantrag mit der Post zugestellt wird.
Ist das Schlussvermögen höher als das Anfangvermögen,
so handelt es sich um Zugewinn. Der Zugewinn muss bei
den Eheleuten gleich hoch sein. Hat ein Ehegatten einen
höheren Zugewinn als der andere Ehegatte, besteht ein
Anrecht auf eine Ausgleichzahlung, bis der Zugewinn bei
beiden Ehegatten gleich hoch ist.
Beispiel:
Ehefrau
Ehemann
Anfangsvermögen bei Eheschließung
01.04. 1995
0,--
€
0,--
€
Schlussvermögen bei Zustellung
des
Scheidungsantrages am 20.07.2005
30.000,-- €
50.000,-- €
Der Ehemann muss der Ehefrau 10.000,-- € zahlen als Zugewinnausgleich.
Dann beträgt der Zugewinn bei beiden Ehegatten jeweils
40.000,-- €.
Während der Ehezeit geerbtes Vermögen fällt grundsätzlich
nicht in den Zugewinn, ist also nicht auszugleichen. Sofern
das geerbte Vermögen sich während der Ehezeit wertmäßig
erhöht hat, ist die wertmäßige Erhöhung der Erbschaft
hälftig auszugleichen.
Das Mobiliar der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen
Hauses fällt nicht in den Zugewinn, sondern in den Hausrat
und wird gemäß dem Hausratsverfahren aufgeteilt. Pkw fallen
ausnahmsweise dann nicht in den Zugewinn, wenn ein Pkw
überwiegend für familiäre Zwecke genutzt wurde, also z.
B. für Einkauf oder Fahrten zwecks Betreuung der gemeinsamen
Kinder. In diesem Fall gehören Pkw zum Hausrat. Ansonsten
zählen Pkw zum Zugewinn.
Typische Vermögenspositionen, die zum Zugewinn zählen:
* Immobilien (maßgeblich ist der tatsächliche Wert abzüglich
der bestehenden Verbindlichkeiten)
* Kapitallebensversicherungen
* Wertpapiere, Sparvermögen
* Guthaben auf laufenden Konten
* Schmuck
* Pelze
* Fotoausrüstung
* Briefmarkensammlung