Versicherungen nach Trennung und Ehescheidung
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Krankenversicherung
Wer über einen berufstätigen Ehegatten mitversichert
ist, muss sich nach einer Scheidung selbst versichern.
Innerhalb eines Monats nach rechtskräftiger Ehescheidung
erlischt der Krankenversicherungsschutz aus der Mitversicherung
über den Ehepartner. Sie sollten also rechtzeitig
vor dem Scheidungstermin eine eigene Krankenversicherung
abschließen, die an dem Tag in Kraft tritt, an
dem die Mitversicherung über den Ehegatten erlischt.
Rechtsschutzversicherung
Eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung gilt bis zur
Ehescheidung. Nach der Ehescheidung sind nur noch der
Versicherungsnehmer und seine Kinder über die Rechtsschutzversicherung
versichert und der geschiedene Ehegatte ist nicht mehr
versichert.
Lebensversicherung
Sofern Sie Inhaber einer Kapital-Lebensversicherung
sind, sollten Sie überprüfen, wer als Begünstigter
in dem Versicherungsvertrag angegeben ist. Wenn Sie
dort Ihren bisherigen Ehepartner als Begünstigten
angegeben haben, kann eine Änderung des Vertrages
sinnvoll sein, wenn Ihr ehemaliger Partner nicht mehr
durch den Vertrag begünstigt werden soll.
Hausratversicherung
Vom Tag der Trennung an gilt die Versicherung nur noch
für denjenigen Ehepartner, der im Versicherungsvertrag
als Versicherungsnehmer genannt ist. Bleibt dieser in
der bisherigen Wohnung, ändert sich für ihn
nichts. Falls er umzieht, sollte er dies dem Versicherer
melden.
Der andere Partner ist nach seinem Auszug grundsätzlich
nicht mehr hausratversichert. In einigen Versicherungsverträgen
ist geregelt, dass auch nach der Trennung für eine
gewisse Zeit weiter der Versicherungsschutz für
den zweiten Ehegatten besteht.
Private Haftpflichtversicherung
Nach der Ehescheidung besteht nur noch Versicherungsschutz
für den Ehegatten, der im Versicherungsvertrag
als Versicherungsnehmer genannt ist. Der andere Ehegatte
sollte nach der Ehescheidung einen eigenen Versicherungsvertrag
abschließen
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