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Unterhalt für Eltern nichtehelicher Kinder
Elternteile die ein nicht ehelich geborenes Kind betreuen sind neuerdings mit Ehegatten die Unterhalt wegen Kinderbetreuung erhalten gleichrangig.
Früher war der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter in der Regel auf 3 Jahre befristet und war nur im Ausnahmefall auch länger geschuldet.
Durch die (im Wesentlichen erfolgte) unterhaltrechtliche Gleichbehandlung mit der ehelichen Mutter bedeutet dies eine erhebliche Stärkung der rechtlichen Position nichtehelicher Eltern im Vergleich zur alten Rechtslage.
Selbstbehaltssätze
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