Die Düsseldorfer Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.
Düsseldorfer Tabelle
Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4)