Wie verhält es sich mit dem Sorgerecht
Dieses Video benötigt den Adobe Flash Player, bitte laden sie sich die Aktuelle Version bei Adobe runter und Instalieren diesen.

Im Scheidungsverfahren wird
nur dann über das Sorgerecht entschieden, wenn dies einer
der Ehegatten oder beide Ehegatten gerichtlich beantragen.
Wird kein derartiger Antrag gestellt, bleibt es auch nach
einer Trennung und Ehescheidung beim gemeinsamen Sorgerecht
der Eltern für die gemeinsamen minderjährigen Kinder.
Nach einer Trennung leben die gemeinsamen Kinder in der
Regel entweder bei der Mutter oder beim Vater. Der Elternteil,
bei dem das Kind wohnt, kann bezüglich der Angelegenheiten
des täglichen Lebens alleine entscheiden, auch wenn gemeinsames
Sorgerecht besteht. Das Sorgerecht wirkt sich praktisch
aus bei den besonders wichtigen Entscheidungen betreffend
das gemeinsame Kind. Dies ist zum Bespiel die Entscheidung,
welche Schule das Kind besucht oder ob im Falle einer
Erkrankung des Kindes eine Operation durchzuführen ist
und durch welchen Arzt oder in welchem Krankenhaus die
Operation bzw. Behandlung zu erfolgen hat. Bei gemeinsamem
Sorgerecht müssen diese Entscheidungen durch beide Eltern
gemeinsam getroffen werden.
Wenn ein Elternteil beantragt, das alleinige Sorgerecht für ein Kind zu erhalten, muss das Gericht prüfen, ob die Übertragung des alleinigen Sorgerechts dem Wohl des Kindes entspricht. Wenn der andere Elternteil dem Antrag zustimmt, muss das Gericht dem Antrag auf Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil stattgeben.
Wenn der andere Elternteil nicht zustimmt, muss das Gericht eine Entscheidung zum Sorgerecht treffen. Das Gericht wird in der Regel das Jugendamt einschalten und das Jugendamt wird mit beiden Elterteilen und, sofern das Kind alt genug ist, auch mit dem Kind sprechen. Anschließend wird das Jugendamt gegenüber dem Gericht eine Stellungnahme abgeben, ob es die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil befürwortet oder nicht.
Die Entscheidung des Gerichts hinsichtlich der Übertragung des Sorgerechts hängt von folgenden Faktoren ab:
* Förderungsprinzip
Bei welchem Elternteil wird das Kind voraussichtlich die
besseren Entwicklungsmöglichkeiten erhalten ? Für Berufstätige,
die wenig Zeit für das Kind haben, wird es gegenüber einem
nicht berufstätigen Elternteil schwierig, das alleinige
Sorgerecht zu erhalten, wenn der andere Elternteil offensichtlich
mehr Zeit mit dem gemeinsamen Kind verbringen kann.
* Kontinuitätsprinzip
Ferner prüft das Gericht, ob bei Übertragung des Sorgerechts
auf einen Elternteil eine Fortsetzung der Erziehungsverhältnisse
besteht. Ein Wohnortwechsel, verbunden mit einem Wechsel
des Kindergartens oder der Schule und einem Wechsel des
gesamten sozialen Umfelds ist negativ.
* Kindeswille
Ferner wird der Wille des Kindes berücksichtigt, sofern dieser erkennbar ist.
* Elternbindung
Zu welchem Elternteil hat das Kind die größere emotionale Bindung ?
* Geschwisterbindung
Wenn es Geschwister gibt, sollen diese möglichst nicht getrennt werden.
|
|