Schnelle Scheidung
Wenn der Entschluss zur Ehescheidung gefasst ist, möchten die meisten Eheleute schnellstmöglich geschieden werden. In unstreitigen Scheidungsangelegenheiten setzt das Amtsgericht einen Scheidungstermin an, nachdem die Rentenauskünfte für beide Ehegatten für den sog. Versorgungsausgleich vollständig vorliegen. Die Berechnung der Rentenansprüche dauert in der Regel einige Monate, so dass bei einem unstreitigen Scheidungsverfahren von der Einreichung der Scheidung bis zum Scheidungstermin durchschnittlich fünf bis zehn Monate vergehen. Wenn neben der gesetzlichen Rente noch zusätzliche betriebliche Rentenansprüche berechnet werden müssen oder wenn bei der gesetzlichen Rentenversicherung noch ungeklärte Versicherungszeiten bestehen oder noch Unterlagen einzureichen sind, kann es wesentlich länger dauern, bis die Rentenauskünfte vollständig vorliegen.
Falls beide Eheleute schnellstmöglich geschieden werden möchten, kann das Scheidungsverfahren wie folgt beschleunigt werden:
Wenn seit Zustellung des Scheidungsantrages an den Ehegatten drei Monate vergangen sind und beide Ehegatten die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vollständig erteilt haben und beide Ehegatten beantragen, das Verfahren zum Versorgungsausgleich abzutrennen, muss das Amtsgericht vorab einen Scheidungstermin ansetzen. Über den Versorgungsausgleich wird dann anschließend im schriftlichen Verfahren entschieden. In diesem Fall dauert das Scheidungsverfahren von der Einreichung der Scheidung bis zum Scheidungstermin etwa vier Monate.
Falls die Eheleute auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten, entfällt die Berechnung der Rentenanwartschaften. In diesen Fällen dauert es von der Einreichung der Scheidung bis zum Scheidungstermin in der Regel lediglich fünf bis zehn Wochen.
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