Scheidungsvoraussetzung
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Eine Ehe kann geschieden werden,
wenn sie gescheitert ist. Eine Ehe ist gescheitert, wenn
die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht
und wenn eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft
nicht zu erwarten ist.
Eine Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr, wenn die Ehegatten
jegliche eheliche Beziehung beendet haben. Wenn ein Ehegatte
die Ehe fortsetzen will, kann die Ehe dennoch gescheitert
sein. Auf die Gründe für die Aufhebung der ehelichen
Lebensgemeinschaft kommt es nicht an. Insbesondere kommt
es nicht auf ein Verschulden an. Die
Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft erfolgt durch
räumliche Trennung der Eheleute. Die räumliche
Trennung kann auch innerhalb einer Wohnung oder innerhalb
eines Hauses erfolgen.
Grundsätzlich ist Voraussetzung
für eine Scheidung, dass die Eheleute vor Stellung
des Scheidungsantrages mindestens ein Jahr getrennt
gelebt haben. Die Trennung kann auch innerhalb einer
Wohnung oder eines Hauses erfolgt sein. Eine solche
Trennung innerhalb einer Wohnung und eines Hauses besteht,
wenn in verschiedenen Zimmern geschlafen wird, getrennt
gewirtschaftet wird und praktisch keine Dienstleistungen
für einander erbracht werden (also nicht mehr für
den anderen Ehegatten gewaschen, geputzt, gekocht oder
eingekauft wird).
In Zweifelsfällen sollte die Angelegenheit mit
einem Rechtsanwalt besprochen werden um zu klären,
ob die Voraussetzungen zur Stellung eines Scheidungsantrages
bei einem Getrenntleben innerhalb einer Wohnung oder
innerhalb eines Hauses gegeben sind.
Die Wiederherstellung der ehelichen
Lebensgemeinschaft darf nicht mehr zu erwarten sein.
Dies ist dann der Fall, wenn mindestens einer der Eheleute
die Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft ablehnt.
Ein Scheidungsantrag kann unter
bestimmten Voraussetzungen auch schon vor Ablauf eines
Trennungsjahres gestellt werden. Dies ist dann der Fall,
wenn einem Ehegatten das Abwarten des Trennungsjahres
nicht zuzumuten ist. Es handelt sich dann um eine sog.
Härtescheidung. Diese kommt z. B. dann in Betracht,
wenn der andere Ehegatte gewalttätig war oder wenn
es um Alkohol- oder Drogenmissbrauch geht. Wenn eine
Härtescheidung in Betracht kommt, sollte die Angelegenheit
unbedingt mit einem Rechtsanwalt besprochen werden um
zu klären, ob die Voraussetzungen für eine
Härtescheidung gegeben sind.
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