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Scheidungsantrag

Scheidungsantrag

Der Scheidungsantrag ist für die Ehescheidung bei dem zuständigen Amtsgericht einzureichen und darf ausschließlich von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Viele glauben, dass Sie bei der eigenständigen Einreichung des Scheidungsantrags Geld sparen, doch oftmals hat Ihr Handeln das Gegenteil zur Folge. Wenn Sie selber einen Antrag auf Ehescheidung an das Amtsgericht senden, wird dieser Antrag als unzulässig abgewiesen, woraus unnötige Gerichtskosten entstehen.

Online Ihren Scheidungsantrag stellen

Sie sollten von den bequemen Vorteilen des Internets profitieren und Ihren Scheidungsantrag über unser kostenloses Scheidungsantragsformular Online stellen. Dadurch ersparen Sie sich die Zeit & Mühe, nach einem passenden Rechtsanwalt zu recherchieren und diesen zu besuchen. Sie können uns mit der Einsendung des Online-Scheidungsantrags beauftragen, diesen beim zuständigen Familiengericht einzureichen.

Es ist immer gut, einen Überblick über die entstehenden Kosten zu haben. Gerne schicken wir Ihnen im Rahmen unseres Scheidungsantrags ebenfalls einen kostenlosen sowie unverbindlichen Kostenvoranschlag zu. Sie gehen dadurch keine Verpflichtungen ein und können auf unsere anwaltliche Schweigepflicht und die damit verbundene Diskretion vertrauen.

Die Voraussetzungen für einen Scheidungsauftrag

Scheidungsanträge können nicht sofort nach einer Trennung gestellt werden, denn nach dem deutschen Gesetz muss zuallererst das sogenannte Trennungsjahr abgelaufen sein. Eine Ausnahme sind Härtescheidungen, bei welcher dem Ehepartner unzumutbar ist, das Trennungsjahr abzuwarten. Häufig tritt dieser Ausnahmefall beispielsweise bei Gewaltakten, Drogen- oder Alkoholmissbrauch ein. Wenn allerdings keine Voraussetzungen für eine Härtescheidung vorliegen, dann muss das Trennungsjahr abgewartet werden. Das Trennungsjahr bezieht sich allerdings auf den Tag des gerichtlichen Scheidungstermins, weswegen der Scheidungsantrag bereits vorher eingereicht werden kann. In unstreitigen Fällen dauert das Scheidungsverfahren meistens einige Monate. Darum kann der Scheidungsantrag beim Amtsgericht schon ca. zwei oder drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden.

Voraussetzung, damit Sie erfolgreich Ihren Scheidungsantrag Online bei uns stellen können ist, dass die Folgen der Trennung bereits geklärt wurden. Wenn es sich bei Ihrem Fall um eine einvernehmliche Scheidung handelt, dann können Sie unsere Fachanwälte für Familienrecht online beauftragen und sich dadurch viel Zeit, Geld und Stress ersparen. Unsere komplette Korrespondenz kann auf Wunsch online oder telefonisch erfolgen. Die erforderlichen Unterlagen können Sie uns bequem per Mail zusenden.

Scheidungsantrag Muster – bequem zum Ausdrucken

Im Folgenden finden Sie eine Mustervorlage für einen Scheidungsantrag. Sie müssen dabei unbedingt beachten, dass dieser nur von einem Rechtsanwalt beim Amtsgericht eingereicht werden darf, da der Antrag ansonsten abgelehnt wird, wodurch unnötige Gerichtskosten für Sie entstehen.

Es wird beantragt, wie folgt zu erkennen:

Die am ___ vor dem Standesbeamten in ___ zur Heiratsregister- Nr. ___ geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

Begründung:

  1. Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts ergibt sich aus § 122 Ziffer 1 FamFG. Der Antragsteller hat mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern den gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des angerufenen Familiengerichts.

Die Ehegatten haben ausweislich der als Anlage in Kopie überreichten Heiratsurkunde am ___ vor dem Standesbeamten in ___ die Ehe miteinander geschlossen. Sofern die Heiratsurkunde im Original bzw. als beglaubigte Abschrift zum Termin vorgelegt werden soll, wird um einen Hinweis gebeten.

Der Antragsteller ist am _____ geboren und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Antragsgegnerin ist am _____ geboren und besitzt ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit.

  1. Entweder:

Aus der Ehe der Parteien sind keine Kinder hervorgegangen.

Oder:

Aus der Ehe der Parteien ist ausweislich der in Kopie beigefügten Geburtsurkunde das minderjährige Kind ______, geboren am _______ hervorgegangen. Sofern die Geburtsurkunde im Original bzw. als beglaubigte Abschrift zum Termin vorgelegt werden soll, wird um einen Hinweis gebeten.

Das Kind lebt bei _____.

Beweis: Parteivernehmung

Die elterliche Sorge wird von den Parteien derzeit gemeinsam ausgeübt. Dabei soll es nach dem Wunsch des Antragstellers auch in Zukunft bleiben. Es wird davon ausgegangen, dass die Antragsgenerin der gemeinsamen elterlichen Sorge zustimmen wird.

III. Der Scheidungsantrag wird auf den Grundtatbestand des § 1565 Abs. 1 BGB gestützt. Die Ehe der Parteien ist gescheitert. Die Beendigung der häuslichen Gemeinschaft der Parteien (§ 1567 Abs. 1 S. 1 BGB) erfolgte durch Auszug des / der _______ aus der früheren ehelichen Wohnung am ______. Es wird daher davon ausgegangen, dass das Trennungsjahr zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abgelaufen sein wird.

Die Antragsgenerin wird dem Scheidungsbegehren zustimmen.

Beweis: Parteivernehmung

Die Anhörung der Parteien nach § 128 FamFG wird ergeben, dass eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft ausgeschlossen ist. Beide Eheleute lehnen es endgültig ab, die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen.

Beweis: zunächst nur Parteivernehmung

Entweder ohne Kinder

Die Parteien haben eine Regelung über die Unterhaltspflicht, sowie die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat getroffen.

Oder mit Kindern

Die Parteien haben eine Regelung über die elterliche Sorge, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern sowie durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht und die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat getroffen.

  1. Der Versorgungsausgleich ist nach den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen.

Der Fragebogen zu den Versorgungsanwartschaften ist für den Antragsteller in der Anlage dreifach beigefügt worden mit der Bitte um Weiterleitung an die Versorgungsträger.

  1. Familiensachen sind bei anderen Gerichten nicht anhängig.

VII. Das monatliche Nettoeinkommen des Antragstellers beläuft sich auf _____ € und das Nettoeinkommen der Antragsgenerin beträgt ______ €. Da die Angelegenheit unstreitig ist, wird ein Abzug von 30% vom Streitwert vorgenommen. Der vorläufige Streitwert beläuft sich unter Berücksichtigung des Streitwertes für den Versorgungsausgleich in Höhe von 20% des dreifachen Nettoeinkommens auf ____ €. Dementsprechend wird ein Gerichtskostenvorschuss in Höhe von ____ € durch anliegenden Verrechnungsscheck zur Einzahlung gebracht.

Sollte das Gericht weitere Angaben für erforderlich halten, wird um einen entsprechenden Hinweis gebeten.

Welche Unterlagen sind für einen Scheidungsantrag erforderlich?

Wir benötigen einige Unterlagen von Ihnen, um den Scheidungsantrag stellen zu können. Beim zuständigen Amtsgericht muss eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde eingereicht werden. Wenn Ihre Heiratsurkunde ausschließlich in einer ausländischen Sprache verfasst wurde, weil Sie im Ausland geheiratet haben, dann muss dem Amtsgericht außerdem eine übersetzte Heiratsurkunde durch einen staatlich anerkannten Dolmetscher zugeschickt werden. Falls die Heiratsurkunde mehrsprachig ist und eine der vorhandenen Sprachen ist Deutsch, dann genügt dies bereits.

Sofern Sie zusammen minderjährige Kinder haben, müssen Kopien von deren Geburtsurkunden beim Amtsgericht eingereicht werden. Falls Sie einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen haben, benötigen wir diese in Kopie.

Tipp zur Kostensenkung:

Es gibt Möglichkeiten, die Scheidungskosten günstig zu beeinflussen. Beispielsweise genügt bei einer einvernehmlichen Scheidung die Vertretung durch nur einem Rechtsanwalt, wodurch Sie sich die Kosten für einen zweiten Anwalt sparen können. Des Weiteren können wir für Sie einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe stellen, falls Sie ein geringes Einkommen haben. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, übernimmt der Staat Ihre Anwalts- & Gerichtskosten. Zudem können wir in unstreitigen Scheidungsangelegenheiten eine Reduzierung des Streitwertes um 30 % beantragen.

Falls Sie genauere Informationen zur effektiven Kostenreduzierung Ihres Scheidungsverfahrens möchten, dann kontaktieren Sie die spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei Schmidt. Wir stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner beratend zur Seite.

Kontenklärung bei einem Scheidungsantrag

Jeder Versicherte ist im Besitz eines Versicherungskontos, in welchem seine Leistungen sowie die Höhe seines Anspruchs auf die gesetzliche Rentenversicherung aufgelistet ist. Ein lückenloses Versicherungskonto bildet das Fundament Ihrer späteren Rente. Mit einer Kontenklärung können Ihre Daten geprüft und ggf. ergänzt werden, damit Ihre Rentenbeiträge in der richtigen Höhe ausgezahlt werden.

In einem Antrag der deutschen Rentenversicherung müssen Sie Ihre personenbezogenen Daten angeben. Hier können Sie den Antrag auf Kontenklärung kostenlos herunterladen.

In den meisten Fällen gibt es Verständnisfragen, da die Formulare in einer äußerst hohen sowie sachlichen Sprache verfasst wurden. Die qualifizierten Rechtsanwälte der Kanzlei Schmidt stehen Ihnen beratend zur Seite & helfen Ihnen dabei, die Formulare zu verstehen & richtig auszufüllen.

Link zum Kostenvoranschlag | „Hier geht es zum Formular & Downloadcenter.

Falls Sie Fragen zum Thema Kontenklärung haben, können Sie unsere Fachanwälte für Familienrecht jederzeit gerne anrufen unter 0234-9648440.

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Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und absenden.

A. Persönliche Daten der Ehegatten
I. Lebenspartner(in) 1
II. Lebenspartner(in) 2
III. Letzte gemeinsame Adresse
IV. Daten der Begründung der Lebenspartnerschaft
B. Angaben zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und via Internet absenden. Sie erhalten dann einen unverbindlichen Kostenvoranschlag über die Höhe der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Damit haben Sie schon im Vorfeld einen Überblick über die Kosten einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

Darlehensraten pro Monat (Summe)
Monatliche Darlehensraten ziehen wir bei der Streitwertberechnung vom Einkommen zu Ihren Gunsten ab. Leider akzeptieren die Gerichte keine Kreditraten für Immobilien. Bitte geben Sie in den Feldern Ehefrau und Ehemann die Darlehensrate an die von demjenigen bezahlt werden.
Nur Darlehensraten ohne Raten für Immobilien (keine Miete, Verischerungen usw.)