Kann die Trennung auch innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses erfolgen?
Dieses Video benötigt den Adobe Flash Player, bitte laden sie sich die Aktuelle Version bei Adobe runter und Instalieren diesen.

Vor Einreichung des Scheidungsantrages müssen
die Eheleute mindestens ein Jahr lang (bzw. 10 Monate
lang) getrennt leben. Die Trennung kann auch innerhalb
einer Wohnung oder innerhalb eines Hauses erfolgen.
Eine solche Trennung innerhalb einer Wohnung und eines
Hauses besteht, wenn in verschiedenen Zimmern geschlafen
wird, getrennt gewirtschaftet wird und praktisch keine
Dienstleistungen für einander erbracht werden.
Es darf also für den anderen Ehegatten nicht mehr
geputzt, gekocht oder eingekauft werden.
Wenn beide Ehegatten dem Gericht mitteilen, dass sie
innerhalb einer Wohnung oder innerhalb eines Hauses
seit 10 Monaten oder seit einem Jahr getrennt gelebt
haben, so prüft das Gericht dies in der Regel nicht
nach.
In Zweifelsfällen sollte die Angelegenheit mit
einem Rechtsanwalt besprochen werden um zu klären,
ob die Voraussetzungen zur Stellung eines Scheidungsantrages
bei einem Getrenntleben innerhalb einer Wohnung oder
innerhalb eines Hauses gegeben sind.
|