Scheidung Online -> Einfach, Günstig und Unkompliziert

Kann die Trennung auch innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses erfolgen?

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Vor Einreichung des Scheidungsantrages müssen die Eheleute mindestens ein Jahr lang (bzw. 10 Monate lang) getrennt leben. Die Trennung kann auch innerhalb einer Wohnung oder innerhalb eines Hauses erfolgen.

Eine solche Trennung innerhalb einer Wohnung und eines Hauses besteht, wenn in verschiedenen Zimmern geschlafen wird, getrennt gewirtschaftet wird und praktisch keine Dienstleistungen für einander erbracht werden. Es darf also für den anderen Ehegatten nicht mehr geputzt, gekocht oder eingekauft werden.
Wenn beide Ehegatten dem Gericht mitteilen, dass sie innerhalb einer Wohnung oder innerhalb eines Hauses seit 10 Monaten oder seit einem Jahr getrennt gelebt haben, so prüft das Gericht dies in der Regel nicht nach.

In Zweifelsfällen sollte die Angelegenheit mit einem Rechtsanwalt besprochen werden um zu klären, ob die Voraussetzungen zur Stellung eines Scheidungsantrages bei einem Getrenntleben innerhalb einer Wohnung oder innerhalb eines Hauses gegeben sind.