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Scheidung ohne Anwalt?

In unstreitigen Scheidungsangelegenheiten taucht häufig die Frage auf, ob für das Scheidungsverfahren ein Rechtsanwalt benötigt wird. Es ist gesetzlich geregelt, dass derjenige Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, durch einen Rechtsanwalt vertreten sein muss. Der andere Ehegatte benötigt keinen eigenen Rechtsanwalt, sofern zwischen den Eheleuten bereits alle Folgen der Trennung und Scheidung geregelt worden sind und es nur noch um die reine Formalität der Ehescheidung geht.

Eine Scheidung ohne Rechtsanwalt ist daher nicht möglich.

Im Jahr 2006 war von der damaligen Justizministerin Zypries eine Gesetzesänderung dahingehend geplant worden, dass eine Ehescheidung in unstreitigen Angelegenheiten ganz ohne Rechtsanwälte möglich werden sollte. Die Eheleute sollten einen Notarvertrag abschließen und anschließend im gerichtlichen Scheidungsverfahren keinen Rechtsanwalt mehr benötigen. Diese geplante Gesetzesänderung ist nicht umgesetzt worden. Es wird voraussichtlich auch in der Zukunft nicht zu einer derartigen Gesetzesänderung kommen.

Ich halte die Entscheidung des Gesetzgebers, am Anwaltszwang in Scheidungsverfahren festzuhalten, für vernünftig. Bei einer Ehescheidung ohne Rechtsanwälte könnten den Eheleuten aufgrund mangelnder Beratung Vermögensschäden entstehen. Der bloße Abschluss eines Notarvertrages erscheint mir für einen Scheidungsfall nicht auszureichen.

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