Kann ich auch bei einer Online-Scheidung Verfahrenskostenhilfe beantragen?

Wie bei einer „normalen“ Scheidung ist es auch bei einer Online-Scheidung möglich, eine Verfahrenskostenhilfe (ehemals Prozesskostenhilfe) zu beantragen. Wenn Sie nur über ein geringes oder gar kein eigenes Einkommen verfügen, unterstützen wir Sie gerne dabei, beim zuständigen Gericht eine Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Für den Fall, dass dem Antrag durch das Gericht stattgegeben wird, werden die Gerichts- und Anwaltskosten vom Staat getragen. Für nähere Informationen zum Thema Verfahrenskostenhilfe nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei helfen Ihnen gerne weiter.

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Kann ich auch bei einer Online-Scheidung Verfahrenskostenhilfe beantragen?

Wie bei einer „normalen“ Scheidung ist es auch bei einer Online-Scheidung möglich, eine Verfahrenskostenhilfe (ehemals Prozesskostenhilfe) zu beantragen. Wenn Sie nur über ein geringes oder gar kein eigenes Einkommen verfügen, unterstützen wir Sie gerne dabei, beim zuständigen Gericht eine Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Für den Fall, dass dem Antrag durch das Gericht stattgegeben wird, werden die Gerichts- und Anwaltskosten vom Staat getragen. Für nähere Informationen zum Thema Verfahrenskostenhilfe nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei helfen Ihnen gerne weiter.

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