Namensänderung der Eheleute nach einer Scheidung
Grundsätzlich
hat jeder der Eheleute das Recht, den während der
Ehe geführten Ehenamen auch nach der Scheidung beizubehalten.
Ein Recht, dem anderen die Führung des Namens nach
der Scheidung zu untersagen, gibt es nicht. Derjenige,
dessen Namen nicht Ehenamen geworden ist, kann seinen
Geburtsnamen oder den Namen, den er vor der Ehe geführt
hat, nach der Scheidung wieder annehmen. Er kann dem
Ehenamen seinen Geburtsnamen voranstellen oder anfügen.
Das gilt nicht bei Namen, die aus einer früheren
Eheschließung stammen.
Die Namensänderung kann
nach rechtskräftiger Ehescheidung beim Standesamt
beantragt werden. Dem Standesamt ist das rechtskräftige Scheidungsurteil
vorzulegen.
|