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Binationale Ehen: Gilt deutsches Recht

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Bei Ehen zwischen Partnern aus verschiedenen Staaten ist Folgendes zu beachten:


Wenn ein Ehegatten im Zeitpunkt der Beantragung der Ehescheidung deutscher Staatsbürger ist, gilt für die Ehescheidung deutsches Recht. Beispiel: Der Ehemann ist deutscher Staatsbürger und die Ehefrau ist polnische Staatsbürgerin.

Haben beide Ehepartner dieselbe ausländische Staatsbürgerschaft, gilt für die Ehescheidung das Recht des betreffenden Staaten. Sind also z. B. beide Eheleute türkische Staatsbürger, gilt für die Ehescheidung das türkische Recht.