Binationale Ehen: Gilt deutsches Recht
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Bei Ehen zwischen Partnern
aus verschiedenen Staaten ist Folgendes zu beachten:
Wenn ein Ehegatten im Zeitpunkt der Beantragung der
Ehescheidung deutscher Staatsbürger ist, gilt für
die Ehescheidung deutsches Recht. Beispiel: Der Ehemann
ist deutscher Staatsbürger und die Ehefrau ist
polnische Staatsbürgerin.
Haben beide Ehepartner dieselbe ausländische Staatsbürgerschaft,
gilt für die Ehescheidung das Recht des betreffenden
Staaten. Sind also z. B. beide Eheleute türkische
Staatsbürger, gilt für die Ehescheidung das
türkische Recht.
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