Aufenthaltsbestimmungsrecht
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Das Aufenthaltsbestimmungsrecht
ist ein Teil des elterlichen Sorgerechts. Leben die
Eltern getrennt, so kann ein Elternteil beantragen,
dass das Familiengericht die elterliche Sorge, oder
einen Teil hiervon, etwa das Aufenthaltsbestimmungsrecht
ihm allein überträgt. Entscheidend dabei ist
allein das Wohl des Kindes.
Wird kein solcher Antrag
gestellt, so verbleibt es - auch im Falle einer Scheidung
- bei der gemeinsamen Sorge. Alltägliche Entscheidungen
trifft dann der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Dies
betrifft für das Aufenthaltsbestimmungsrecht etwa
die Frage der Teilnahme an einem Kinderferienlager,
oder den Besuch bei Angehörigen.
Nicht zu den alltäglichen Grundentscheidungen
gehören aber die Fragen, bei welchem Elternteil
und wo ein Kind lebt. Werden sich hier die Eltern nicht
einig, so muss das Familiengericht entscheiden.
Begrenzt wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht eines
alleinsorgeberechtigten Ehegatten während der Zeit,
in der sich das Kind beim umgangsberechtigten Ehegatten
befindet. Während dieser Zeit hat nämlich
der umgangsberechtigte Elternteil die Pflicht und das
Recht, während des Umgangs den Aufenthalt des Kindes
zu bestimmen.
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