Der Ablauf einer Scheidung online im Einzelnen:
1. Sobald wir Ihren Online-Scheidungsauftrag erhalten haben, schreiben wir Sie an und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen. Dies wird in der Regel eine auf uns lautende Vollmacht im Original und Ihre Heiratsurkunde im Original sein. Sofern Sie minderjährige Kinder haben, müssen die Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder dem Amtsgericht gemeinsam mit der Prozessvollmacht und der Heiratsurkunde eingereicht werden.
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2. Nachdem Sie uns Ihre Unterlagen übersandt haben, erstellen wir den Scheidungsantrag und lassen Ihnen diesen zur Prüfung zukommen. Gleichzeitig bitten wir Sie, uns den Gerichtskostenvorschuss zu überweisen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Vorschuss für uns, sondern um die Gerichtskosten. Das Amtsgericht wird den Scheidungsantrag erst bearbeiten nach Eingang des Gerichtskostenvorschusses. Wir hängen an den Scheidungsantrag einen Verrechnungsscheck über die Gerichtskosten an, so dass das Amtsgericht den Scheidungsantrag sofort bearbeiten kann. Alternativ können Sie die Gerichtskosten auch direkt beim Amtsgericht einzahlen. Dies führt allerdings zu einer Verzögerung um einige Wochen.
3. Nachdem wir von Ihnen den Gerichtskostenvorschuss erhalten haben und Sie uns bestätigt haben, dass der Scheidungsantrag beim Amtsgericht eingereicht werden kann, schicken wir den Scheidungsantrag dreifach an das Amtsgericht. Das Original des Scheidungsantrages verbleibt beim Amtsgericht. Zwei Kopien des Scheidungsantrages werden Ihrem Ehegatten zugestellt. Ihr Ehegatte benötigt keine eigenen Rechtsanwalt, sofern die Angelegenheit unstreitig ist. Ihr Ehegatte sollte nach Eingang des Scheidungsantrages dem Amtsgericht daher unter Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens selbst kurz mitteilen:
„Ich bestätige, dass die Angaben meines Ehegatten zutreffend sind und dass ich auch geschieden werden möchte."
Leider dürfen wir aus standesrechtlichen Gründen für Ehegatten beim Amtsgericht keine Schreiben einreichten. Ihr Ehegatte muss daher ein oder zwei Mal selbst an das Amtsgericht schreiben. Dies ist aber unproblematisch.
4. Sie und Ihre Ehegatte erhalten vom Amtsgericht die Fragebögen zum Versorgungsausgleich. Hierin geben Sie Ihre Rentenversicherungsnummer an und es wird angegeben, wo Sie in der Ehezeit gearbeitet haben. Diese Fragebögen werden anschließend dem Amtsgericht übersandt. Das Amtsgericht schreibt dann Ihre Rententräge - in der Regel ist dies die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin - an und lässt die Höhe der Rentenansprüche berechnen. Diese Berechnung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.
5. Nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden Scheidungsrecht haben die Amtsgerichte einen Scheidungstermin erst angesetzt, nachdem die Rentenauskünfte für beide Eheleute vollständig vorlagen. In unstreitigen Scheidungsverfahren dauerte es von der Einreichung der Scheidung bis zum Scheidungstermin etwa 5 bis 10 Monate. Seit dem 01.09.2009 gilt ein neues Scheidungsrecht, wodurch die Scheidungsverfahren beschleunigt werden können. Nach dem neuen Scheidungsrecht kann nach dreimonatiger Scheidungsdauer dem Amtsgericht mitgeteilt werden, dass das Verfahren zum Versorgungsausgleich - also die Berechnung der Rentenansprüche der Eheleute - abgetrennt werden soll und das Gericht vorab einen Scheidungstermin ansetzen soll. Wenn beide Eheleute dies ausdrücklich beantragen und beide Eheleute die Auskünfte zum Versorgungsausgleich bis dahin dem Amtsgericht vollständig erteilt haben, lässt das Amtsgericht einen Scheidungstermin ansetzen. Das Verfahren zum Versorgungsausgleich wird dann anschließend schriftlich durchgeführt.
Unter welchen Bedingen kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden? klicken
Sie bitte hier.
6. Falls Sie so schnell wie möglich geschieden werden möchten, sollten Sie uns nach dreimonatiger Scheidungsdauer anrufen oder per E-Mail benachrichtigen. Wir werden dann das Amtsgericht anschreiben und darum bitten, das Verfahren zum Versorgungsausgleich abzutrennen und einen Scheidungstermin anzusetzen. Ihr Ehegatte sollte dann ebenfalls das Amtsgericht anschreiben und dem Amtsgericht mitteilen:
„Ich beantrage, das Verfahren zum Versorgungsausgleich abzutrennen und die Scheidung vorab auszusprechen."
7. Sie erhalten vom Amtsgericht eine Ladung über den Scheidungstermin. Ihr Ehegatte wird zur selben Zeit vom Amtsgericht diese Ladung erhalten. In der Regel versenden die Amtsgerichte die Mitteilung über den anstehenden Scheidungstermin etwa 2 bis 6 Wochen vor dem Scheidungstermin.
8. Zum Scheidungstermin müssen Sie und Ihr Ehegatte persönlich erscheinen. Ferner erscheint einer unserer Rechtsanwälte oder ein von uns beauftragter Rechtsanwalt zum Termin. Der Scheidungstermin dauert in der Regel etwa 10 Minuten. Im Scheidungstermin wird die Scheidung ausgesprochen.
9. Sie erhalten vom Amtsgericht etwa 2 bis 6 Wochen nach dem Scheidungstermin das schriftliche Scheidungsurteil übersandt.
Sollten Sie
noch Fragen haben, stehen wir Ihnen unter Tel.-Nr.:
0234/9648440 telefonisch zur Verfügung.
Das Telefonat löst keine Anwaltsgebühren
aus.
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